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Vertraulichkeit und Handhabung von Patienteninformationen

Statement der Abteilungsleitung:

  • Die Abteilungsleiterin der NPNC verpflichtet sich dazu, die Vertraulichkeit im Umgang mit Patienteninformationen sicherzustellen und die Labornutzer über die Vorgehensweise gemäß EN ISO 15189 in Kenntnis zu setzen.

Handhabung von Informationen:

  • Die Abteilung für Neuropathologie und Neurochemie (NPNC) der Universitätsklinik für Neurologie verpflichtet sich zur Einhaltung der aktuellen DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) und des Gentechnikgesetzes (GTG) und übernimmt die Verantwortung für die Handhabung von Patienteninformationen, die während der Durchführung der Labortätigkeiten erhalten oder erstellt wurden.
  • Die NPNC stellt sicher, dass bei der Handhabung von Patienteninformationen die Privatsphäre und Vertraulichkeit geschützt werden.
  • Alle anderen Informationen werden als geschützte Informationen angesehen und werden vertraulich behandelt, es sei denn, die Information wird vom Labornutzer und/oder Patienten öffentlich zugänglich gemacht oder zwischen dem Laboratorium und dem Patienten wurde etwas anderes vereinbart.

Offenlegung von Informationen:

  • Wenn die NPNC gesetzlich oder behördlich dazu verpflichtet ist Daten offen zu legen, wird der betroffene Nutzer – sofern nicht durch die Behörde untersagt – darüber informiert.
  • Informationen über einen Patienten, die aus anderen Quellen als vom Patienten stammen (z. B. Beschwerde­führer, Aufsichtsbehörden) werden durch die NPNC vertraulich behandelt. Die Identität der Quelle wird durch die NPNC vertraulich behandelt und wird dem Patienten ohne deren Zustimmung nicht mitgeteilt.